Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Rudelz-Plattform zwischen der Rudelz GbR und ihren Kunden.
Stand: 1. April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rudelz GbR, vertreten durch die Geschäftsführer Shayan Nosratzadegan, Hamid Al Sino und Lars Averstegge (im Folgenden „Anbieter“), und den Nutzern unserer Plattform und Software (im Folgenden „Kunden“) geschlossen werden.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Andere AGB werden nur dann vertraglich einbezogen, wenn der Anbieter der Geltung einzelner Klauseln oder der Einbeziehung der gesamten AGB ausdrücklich in Schriftform zustimmt, sofern diese nichts Entsprechendes regeln.
(a) Die Beweislast für die Zustimmung liegt beim Kunden.
(b) Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Leistungen trotz Kenntnis des Anbieters von den entgegenstehenden AGB erbracht werden.
(c) Der Beweis für die Zustimmung nach lit. a ist in schriftlicher Form zu erbringen.
(d) Das Schriftformerfordernis nach Abs. 2 ist ausschließlich schriftlich abzubedingen.
(3) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verbraucher werden nicht Vertragspartner.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) In der Regel wird der Vertragsgegenstand durch die im Anmeldeprozess beschriebenen Leistungen definiert.
(2) Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Plattform „Rudelz“ im jeweiligen Umfang des Vertragsangebotes. Eine über die Leistungsbeschreibung hinausgehende vertragliche Verpflichtung des Anbieters besteht nicht.
(3) Zu den Leistungen können gehören:
(a) Die Erstellung einer Landing-Page mithilfe des Landingpagebuilders von Rudelz.
aa) Der Landingpagebuilder von Rudelz.com ist ein Pagebuilder mit begrenzter Funktionalität in Form eines „Baukastenprinzips“. Anpassungen im Code sind nur begrenzt möglich.
bb) Es wird dabei lediglich die Bereitstellung des Pagebuilders und einer Domain für die Landingpage geschuldet. Eine gesonderte Performance, SEO-Optimierung, spezifische Funktionsweisen oder sonstige Leistungen über das Erstellen und den Zugriff einer Landingpage wird durch dieses Tool nicht geschuldet.
(b) Die Verwaltung der Mitglieder seiner eigenen Community (im Folgenden „Member“) durch den Kunden.
(c) Hosting und Zugangsmanagement der hochgeladenen Kurse und sonstiger zugangsbeschränkter Videos.
(d) Bereitstellung einer Chatfunktion.
(e) Es wird eine Plattform bereitgestellt, auf der Beiträge in Form von Text, Bild und/oder Video veröffentlicht und kommentiert werden können. In diesem communitybasierten virtuellen Raum wird es zudem möglich sein, anderen Mitgliedern und Nutzern zu folgen und ihnen private Nachrichten zu senden. Diese können im Laufe der Zeit sowohl eingeschränkt als auch erweitert werden, ohne die Grundfunktionen im Wesentlichen zu beeinträchtigen.
(f) Bereitstellung eines virtuellen Raumes für Videokonferenzen.
(4) Je nach gebuchtem Paket können einige Leistungen gesondert hinzukommen bzw. ausgeschlossen werden. Die Zugangskontrolle erfolgt teilweise mittels eines vom Drittanbieter erstellten digitalen Schlüssels (Keys). Der Anbieter haftet nicht für die fehlerhafte Erstellung oder Übermittlung der Keys durch Dritte.
(5) Vertragsgegenstand ist das jeweils gebuchte Paket. Derzeit werden diese „Basic“, „Pro“, „Premium“ oder „Enterprise“ genannt.
(6) Die von Rudelz bereitgestellten Dienste werden ausdrücklich nicht als „Service-Level-Agreement“ sondern als einfache Software-as-a-Service „SaaS“ bereitgestellt.
(7) Es werden keine vertraglichen Garantien gegeben. Ein Verschulden des Anbieters ist stets zu berücksichtigen.
(8) Ein wirtschaftlicher Erfolg des Kunden wird nicht geschuldet.
(9) Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind außerdem folgende Leistungen:
(a) Bereitstellung von Inhalten insb. Lerninhalten. Diese sind von dem Kunden selbstständig zu erstellen und hochzuladen.
(b) Unternehmensberatungen.
(c) Steuer- und Rechtsberatungen.
(d) Beratungen im Datenschutz.
(10) Sowohl die Nutzungsbedingungen, als auch der Auftragsverarbeitungsvertrag, wird Teil dieses Vertrages.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt im Rahmen eines Angebotes zustande, welches durch den Kunden durch die Betätigung des Buttons „Kostenpflichtiges Abonnement abschließen“ an den Anbieter gerichtet wird. Das Angebot wird im Folgenden durch die Bestätigung des Anbieters angenommen.
(2) Alternativ kommt der Vertrag durch den Abschluss des Online-Registrierungsprozesses und die Bestätigung durch den Anbieter (Double-Opt-In) oder durch die Annahme eines Individualangebots zustande.
(3) Sofern eine kostenlose Testphase gewährt wird, dient diese ausschließlich der Prüfung der Funktionalität. Wird vor Ablauf der Testphase gekündigt, endet der Zugang automatisch, ansonsten wird der Zugang fortgesetzt.
(4) Der Kunde bestätigt, dass er Unternehmer ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
§ 4 Preise
(1) Die Preise richten sich nach den aktuell auf den Paketen des Anbieters ausgewiesenen Preisen. Diese können sich mit der Zeit ändern. Die aktuellen Preise können Sie unter https://rudelz.com/#pricing einsehen.
(2) Die Preise werden als Netto-Preise angegeben.
(3) Der auf den Rechnungen des Anbieters ausgewiesene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
(4) Der Anbieter hält sich vor, die Nutzung von Rudelz durch den Kunden erst nach vollständiger Zahlung zu gewähren.
(5) Die Preise können im gesetzlichen Rahmen aufgrund von Preissteigerungen angepasst werden.
(6) Preisanstiege, die 10 % des bisher durch den Kunden zu entrichtenden Betrags nicht übersteigt, berechtigen nicht zu einer Kündigung.
(7) Ein Preisanstieg von über 10 % wird dem Kunden 30 Tage vorher in Textform mitgeteilt.
(8) Bei einem Preisanstieg von über 10 % kann der Kunde außerordentlich kündigen.
(a) Wenn die Preissteigerung nicht 10 % übersteigt, so steht dem Kunden kein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 5 Vertragslaufzeit/Kündigungsfrist
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den jeweils in dem Angebot formulierten Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen.
(2) Unberührt des § 314 besteht ein Sonderkündigungsrecht in folgenden Fällen:
(b) Der Kunde verstößt auf der Plattform gegen rechtliche Vorschriften.
(c) Der Kunde verstößt gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz.
(d) Der Kunde beschädigt durch unlautere Geschäftspraktiken das Ansehen des Anbieters.
(e) Der Kunde bietet Leistungen in Form eines Schneeballsystems oder in Form einer Marketingstruktur, die einem „Schneeballsystem“ nicht unähnlich sind an.
(f) Der Kunde zahlt 2 in Folge zu leistende monatlich zu entrichtende Beiträge nicht.
(g) Der Kunde zahlt den Jahresbeitrag nicht innerhalb von 14 Tagen.
(h) Der Kunde verletzt Pflichten aus § 6 oder § 8 dieser AGB.
(3) Die Vertragslaufzeiten werden automatisch verlängert, soweit nicht am jeweils letzten Tag des Monats eine Kündigung für den Folgemonat eingereicht wurde.
(a) Eine Kündigung des Vertrages kann jederzeit in den Profileinstellungen des Kunden erfolgen. Derzeit (Stand März 2026) kann unter „Konto > Profil > Vertrag > Vertrag beenden“ jeweils für den Folgemonat gekündigt werden.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
(a) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Anbieter ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig und kostenlos vorgelegt werden und dass er von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sein können, in Kenntnis gesetzt wird. Werden hierdurch Vertragshandlungen des Anbieters verzögert, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden hierdurch unberührt.
(2) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, sodass der Anbieter seine Leistungen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, ist der Anbieter bezüglich der davon betroffenen Leistungspflichten für den Zeitraum bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten frei, bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Mitwirkungshandlung für den Anbieter erbracht wurde, und eine von da an üblich zu erwartende Frist zur Vollendung der Leistungen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich an alle geltenden Gesetze und die Nutzungsvereinbarung zu halten.
(a) Es ist untersagt, Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen (insbes. Urheberrechtsverletzungen, Volksverhetzung, Pornografie oder gewaltverherrlichende Inhalte).
(b) Der Anbieter führt keine Vorabprüfung der Inhalte durch. Sofern im Namen des Kunden illegale Inhalte auf der Plattform veröffentlicht werden, steht dem Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. ein Recht zur Löschung oder Sperrung der Inhalte und des Nutzerkontos zu.
(c) Der Kunde veröffentlicht keine Bilder oder sonstige Inhalte, die gegen Urheberrechte verstößt.
(4) Bei Kenntnis von Rechtsverletzungen ist der Anbieter berechtigt, Inhalte oder das gesamte Konto sofort zu sperren.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Rechtsverteidigungskosten) frei, die aus dem vom Kunden bereitgestellten Inhalten resultieren.
(6) Bilder, die nach dem KUG oder der DSGVO nur vorbehaltlich einer Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, dürfen von dem Kunden ausschließlich dann veröffentlicht werden, wenn eine Einwilligung nachgewiesen werden kann.
(7) Sollte der Kunde Inhalte veröffentlichen, die gegen geltendes nationales oder internationales Recht (soweit anwendbar) verstoßen, so hat dieser zu dulden, dass entsprechende Inhalte von der Plattform gelöscht, auf privat gestellt und ggf. zur Weitergabe an zuständige Behörden von dem Anbieter gespeichert werden.
(a) Der Kunde darf bis zur Klärung des Sachverhalts keine ähnlichen oder dem gesperrten/gelöschten entsprechenden Inhalte veröffentlichen.
(8) Der Kunde ist für die rechtliche Gestaltung seines Mitgliederbereichs (insbes. Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung gegenüber seinen Mitgliedern) allein verantwortlich.
(9) Der Kunde ist selber verpflichtet, für seine Datensicherheit, betreffend Zugangsschlüssel, Passwörter etc., zu sorgen, soweit es nicht in die Sphäre des Anbieters fällt. Das bedeutet, dass regelmäßige Sicherungskopien (Backups) im Interesse des Kunden selbst erstellt werden sollten. Der Anbieter übernimmt keine Archivierungspflicht für steuerrechtliche Zwecke des Kunden. Zudem werden aufgrund des Datensparsamkeitsprinzips gem. Art. 5 lit. c DSGVO so wenig Daten von dem Kunden und seiner Community gespeichert und archiviert, wie es für eine funktionale und effiziente Nutzung der Plattform notwendig ist, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
(10) Für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine Mitwirkungspflicht, wird auf die Vertragsstrafe nach § 7 dieser AGB verwiesen.
(11) Moderationspflicht:
(a) Der Anbieter ist verpflichtet, bei Verstößen seiner Member gegen anzuwendendes Recht oder gegen unsere Nutzungsbedingungen die Inhalte zu sperren oder zu löschen, soweit dies technisch möglich ist.
(b) Bei Unsicherheiten ist die Rudelz-Administration zu fragen. Indem diese entweder direkt kontaktiert oder über das Meldeverfahren an uns weitergeleitet wird.
§ 7 Vertragsstrafe
Für den Fall einer zukünftig eintretenden, schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch den Kunden wird eine nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende Vertragsstrafe an den Anbieter zu bezahlen.
§ 8 Abstands- und Distanzierungsgebot
(1) Der Kunde distanziert sich von Gruppierungen wie etwa den Zeugen Jehovas, Scientology, Verfassungsfeindlichen Organisationen oder solchen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
(2) Sollte eine Nähe des Kunden zu einer dieser Organisationen oder eine inhaltliche Nähe der von ihm verbreiteten Inhalte bestehen, steht dem Anbieter ein sofortiges Kündigungsrecht und Verweigerung der öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte zu.
(3) Auf dieser Plattform werden keine extremistischen Gruppierungen geduldet. Sobald extremistische Inhalte auf dieser Plattform verbreitet werden, wird die Person, in dessen Namen diese Inhalte verbreitet worden sind umgehend gesperrt und/oder gelöscht.
(4) Die bewusste oder fahrlässige Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen ist untersagt.
(5) Heilversprechen, die gegen geltendes Recht verstoßen, werden von dem Kunden nicht getätigt. Ansonsten ist dieser verpflichtet, eine Vertragsstrafe i.S.d. § 7 dieser AGB zu zahlen und wird ggf. von dieser Plattform entfernt.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, namentlich betrieblicher Interna, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben und solche des Geschäftsgeheimnisgesetzes sind zu beachten.
b) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen (unabhängig, ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital, verkörpert oder in anderer Form), die dem Anbieter oder einem im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeitern, Führungskräften, Organmitgliedern, Beratern und Vertretern, im Zusammenhang mit dem Vertragszweck übergeben wurden und als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach, insbesondere aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses, als vertraulich anzusehen sind. Als vertraulich gilt insbesondere Folgendes:
i) Know-how Erfindungen
ii) Geschäftliche Beziehungen
iii) Jegliche Unterlagen und Informationen des Vertragspartners, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.
iv) Jegliche Unterlagen und Informationen des Vertragspartners, die als vertraulich deklariert worden sind.
v) Zugangsdaten zu Software und Online-Plattformen und anderen elektronischen Diensten.
Keine vertraulichen Informationen sind:
i) Informationen, die bereits öffentlich sind oder während der Vertragslaufzeit ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt wurden.
ii) Informationen, die dem Empfänger bereits vor der Zurverfügungstellung durch den Coach bekannt waren.
iii) Informationen, die dem Empfänger schriftlich als „nicht vertraulich“ erklärt wurden.
iv) Informationen, die von einem Dritten übermittelt wurden, der zu dem Zeitpunkt befugt war, die Information zu offenbaren.
v) Informationen, die ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von dem Inhaber selbst gewonnen wurden.
vi) Informationen, zu denen eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht, sie zu offenbaren.
c) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter entsprechende Verpflichtungserklärungen unterschreiben zu lassen.
d) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Datenschutz und Vertraulichkeit werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrages nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Werden personenbezogene Daten Dritter weitergeleitet, die im Auftrag erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, so wird zu diesem Zwecke ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) i. S. d. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder ein Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit i. S. d. Art. 26 DSGVO zwischen dem Anbieter und dem Coach geschlossen. Darüber hinaus obliegt es dem Anbieter, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Der Coach verweist in Bezug auf die Rechte des Betroffenen auf seine Datenschutzerklärung, welche unter der URL rudelz.com/datenschutz zu finden ist. Dem Anbieter ist bewusst, dass ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) gem. § 23 GeschGehG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Außerdem nimmt er zur Kenntnis, dass bei Verstößen gegen den Datenschutz gem. Art. 83 DSGVO, Bußgeldzahlungen bis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes anfallen können.
e) Der Coach verpflichtet sich freiwillig zur absoluten Verschwiegenheit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses garantiert er die Löschung bzw. Anonymisierung aller Informationen, die er während des Coachings gesammelt und gespeichert hat.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Nutzungs- und Lizenzrechte werden nur insoweit eingeräumt, als dies zwingend für die Erfüllung der Vertragspflichten des Anbieters gegenüber dem Kunden notwendig ist.
(2) Die Rechte an der erstellten Landingpage, mit dem vom Anbieter genutzten Landingpagebuilder verbleiben bei dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart worden ist.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(4) Wird eine Software zur Nutzung überlassen, so findet keine weitere Unterlizenzierung, Veräußerung, Veränderung oder die Entfernung von Urheberrechtskennzeichnungen ohne ausdrückliche Regelung im Leistungsumfang statt.
(5) Das Recht zur Anmeldung von Schutzrechten behält sich der Anbieter vor.
(6) Durch die Software von Rudelz, werden auf dessen Plattform, die von dem Kunden veröffentlichten Kurse im Rahmen des Anwendungsbereichs im Internet veröffentlicht. Hierdurch ist es aus technischen Gründen erforderlich, dass der Anbieter die Nutzungsrechte für die Vervielfältigung, Bearbeitung und der vertragsgemäßen Zugänglichmachung der durch den Kunden erstellten Inhalte überträgt. Es ist also mit dem Posten von Inhalten (Fotos, Videos, Texte) notwendig, dass der Kunde dem Anbieter und den mit dem Anbieter verbundenen Unternehmen eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie und weltweite Lizenz einräumt, diese Inhalte zu nutzen, zu hosten, zu speichern, zu reproduzieren, zu modifizieren und zu verbreiten. Dies ist dem Kunden bewusst und erteilt hiermit eine entsprechende Lizenz und das entsprechende Nutzungsrecht.
(a) Der Kunde als Ersteller, verliert hierdurch etwaig bestehende Urheberrechte nicht, es werden lediglich Nutzungsrechte insoweit übertragen, wie diese zur Erfüllung der Vertragspflichten des Anbieters notwendig sind.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
(4) Die von der Soll-Beschaffenheit abweichende Ist-Beschaffenheit muss vom Kunden nachgewiesen werden.
(5) Personenbezogene Daten oder Bildaufnahmen von Personen werden vorbehaltlich der Anforderungen der DSGVO und des KUG, insbesondere einer erforderlichen Einwilligung und Informationserteilung, erstellt, verarbeitet und veräußert. Soweit der Kunde Lichtbilder oder sonstige Daten mit Personenbezug nach der DSGVO bereitstellt um diese in die Webseite einzubinden, so garantiert dieser, dass er rechtlich dazu befugt ist, über diese personenbezogenen Daten zu verfügen, entsprechende Einwilligungen nachweisbar eingeholt hat oder aufgrund sonstiger Datenschutz-, Urheberrechts- oder sonstiger Gesetze hierzu befugt ist. Auf Verlangen der Agentur ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen.
(a) Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der Agentur im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Informationen oder Materialien verursacht werden, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Informationen oder Materialien beruhen.
(7) Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich in Text- oder Schriftform anzuzeigen.
(8) Der Anbieter haftet nicht für konkrete indirekte Schäden z.B. dem entgangenen Gewinn. Die Haftung indirekter Schäden wird nur insofern beschränkt, wie gesetzlich zulässig.
(9) Soweit der Anbieter nicht für die Sicherung der Daten selbst verantwortlich ist und keine besondere Verpflichtung für die Sicherung der Daten oder für die Aufklärung hinsichtlich möglicher Risiken übernommen wurde, haftet der Anbieter nur insoweit für Datenverluste, wie bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung aufgetreten wären.
(10) Höhere Gewalt
(a) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass er aufgrund höherer Gewalt nicht leisten kann. Höhere Gewalt ist das Eintreten von Ereignissen oder Umständen, welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Agentur liegen, zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, deren Auswirkungen nicht in zumutbarer Weise hätten verhindert werden können und der Anbieter daran hindern, eine oder mehrere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Dies liegt insbesondere, aber nicht abschließend, vor bei:
(b) Krieg, umfangreicher militärischer Mobilisierung,
(c) Naturkatastrophen, Pest, Epidemien,
(d) Bürgerkrieg, Aufstand, Terror, Piraterie,
(e) Stromausfällen,
(11) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Fahrzeugen,
(a) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen,
(b) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie,
(c) allgemeinen Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
(12) Erfüllt eine Vertragspartei eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Versäumnisses eines Dritten nicht, den sie mit der Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, so kann sich diese Vertragspartei auf höhere Gewalt im Sinne dieses Paragraphen nur insoweit berufen, als dass die Anforderungen für die Annahme des Vorliegens von höherer Gewalt, wie sie unter lit. h dieses Paragraphen definiert wird nicht nur für die Vertragspartei, sondern auch für den Dritten gelten.
(13) Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden, eine Partei betreffenden Ereignissen, vermutet, dass sie die Voraussetzungen für die Annahme von höherer Gewalt unter Abs. 9 erfüllen. Die betroffene Partei muss in diesem Fall nur beweisen, dass folgende Voraussetzung tatsächlich erfüllt sind:
(a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
(b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
(c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
(d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
(e) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
(f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
(g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
(14) Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses, auf das sich bei der Vertragserfüllung berufen wird, zu begrenzen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten zunächst umgehend im guten Glauben auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Erst bei dem Scheitern einer gütlichen Einigung ist der Gerichtsweg zu bestreiten.
(2) Der Gerichtsstand ist Münster.
(3) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
(4) Auch innerhalb der Laufzeit des bestehenden Vertragsverhältnisses ist der Anbieter berechtigt, unter Einhaltung des gesetzlich zulässigen zu ändern, sofern die der Änderung unter Berücksichtigung der diesen zugrundeliegenden Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist die Änderung für den Kunden dann, wenn diese ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein gesetzlich zulässiger Grund vorliegt.
(a) Eine Änderung ist insbesondere dann zulässig, wenn neue technische Entwicklungen oder sich ändernde gesetzliche Voraussetzungen oder Änderungen innerhalb der Rechtsprechung eine Änderung der AGB erfordern.
(b) Über Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten in Kenntnis gesetzt. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 30 Tagen die Inanspruchnahme der Vertragsleistungen des Anbieters fort, so gelten die geänderten AGB ab dem Ablauf der Widerspruchsfrist als vereinbart.
(c) Bei Änderungen der AGB durch den Anbieter wird der Kunde auf die Widerspruchsfrist von 30 Tagen hingewiesen.
(5) Individuelle vertragliche Regelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese sind im Interesse des Kunden schriftlich zu regeln. Das Schriftformerfordernis dieser Klausel kann nur schriftlich abbedungen oder modifiziert werden.
(a) Hierfür trägt der Kunde die Beweislast.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 1. April 2026
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